Mit Urteil vom 25.09.2018 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in letzter Instanz entschieden, dass Arbeitnehmer bei einem Verzug des Arbeitgebers mit Entgeltzahlungen keinen Anspruch auf eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB haben (Az: 8 AZR 26/18).
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Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich kann man in Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite) unterscheiden.
Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz. Dazu zählen alle Maßnahmen und Methoden, die Beschäftigte vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen schützen. Ziel ist die Vermeidung von Arbeitsunfällen und die Gesundheit und der Schutz der Beschäftigten.
Dazu gehören:
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Gefahrenstoffverordnung
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- PSA Benutzungsverordnung
- Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Münchow hilft Ihnen gern bei Ihrem konkreten Fall.
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Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung
Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollen Arbeitsverhältnisse im Regelfall auf unbestimmte Dauer abgeschlossen werden. Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses auf Zeit oder bis zum Erreichen eines bestimmten Zwecks (Zweckbefristung) soll die Ausnahme darstellen. Vor diesem Hintergrund ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) konkret geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitsverhältnis befristet werden darf.
weiterlesen ...Verbindlichkeit von unbilligen Weisungen z. B. bei Versetzungen an einen anderen Arbeitsort
Bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses werden regelmäßig nur die wesentlichen Rahmenbedingungen, wie Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung sowie die Vergütungs- und Urlaubsansprüche vertraglich geregelt. Die Ausgestaltung der tatsächlichen Arbeitsausübung wird sodann von dem Arbeitgeber im Rahmen des ihm zustehenden Direktions- bzw. Weisungsrechtes einseitig angeordnet.
weiterlesen ...Schadenersatz bei verspäteter Lohnzahlung
Nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung steht einem Arbeitnehmer ein pauschaler Schadenersatzanspruch in Höhe von 40,00 € zu, wenn der Arbeitgeber den Lohn zu spät oder unvollständig zahlt. Diese Schadenersatzforderung bei verspäteter Lohnzahlung basiert auf einer Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, welche im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr bereits Ende Juni 2014 in Kraft getreten ist.
weiterlesen ...Neue Entscheidungen zum Mindestlohn
Seit der Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit Wirkung ab dem 01. Januar 2015 wurde eine Vielzahl von Rechtsstreiten darüber geführt, welche Zahlungen der Arbeitgeber zur Erfüllung des aktuell geltenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 € brutto pro Zeitstunde angerechnet werden dürfen. Darüber hatten wir bereits in unserem Artikel „Erste Entscheidungen zum Mindestlohn“ berichtet. Einige Arbeitnehmer haben sich inzwischen durch die Instanzen […]
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