Rechtsgebiete der Anwaltskanzlei Schuster Rechtsanwälte

Hier finden Sie einen kurzen Überblick einiger der von uns betreuten Rechtsgebiete der Anwalts-Kanzlei Schuster Rechtsanwälte. Wir beraten & vertreten Sie gern an unseren Kanzlei Standorten in Neuruppin und Hoppegarten.

Bankrecht & Kapitalmarktrecht

Dieser Tätigkeitsbereich umfasst das Spannungsverhältnis zwischen Banken und Kunden. Hier werden u.a. Darlehensansprüche oder Bürgschaftsansprüche realisiert bzw. abgewehrt.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht

Hier werden alle Probleme der Begründung, Realisierung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen behandelt.
Unser Schwerpunkt liegt hierbei im Kündigungsschutz und der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes bei betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Kündigungen.

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Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist ein Teil des Handels- und des bürgerlichen Rechts. In diesem Rechtsgebiet werden die die Beziehungen zwischen Privat- und Versicherungsunternehmen behandelt. Außerdem wird der Bereich der Versicherungsaufsicht als öffentlich-rechtliches Verhältnis bestimmt.

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Verkehrsrecht / Verkehrszivilrecht

Im Mittelpunkt steht hier die Regulierung von Forderungen aus Verkehrsunfällen, d. h. Sachschäden wie auch Schmerzensgeld.

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Anwalt für Zivilrecht

Das Privatrecht oder Zivilrecht ist ein Rechtsgebiet, welches die Beziehungen zwischen rechtlich aber nicht zwingend auch wirtschaftlich gleichgestellten Rechtssubjekten regelt. Es behandelt zum Beispiel den Abschluss und die Gültigkeit von Verträgen sowie den Umgang mit Schäden oder Ersatz (Garantie, Gewährleistung, Produkthaftung, etc.).

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Fachanwalt für Erbrecht

Unser Tätigkeitsfeld umfasst hierbei die erbrechtliche Beratung, die Gestaltung von Testamenten sowie erbrechtlichen Folgeregelungen, wie die Fertigung von Übertragungsverträgen.
Schon im Nachrichtenmagazin Focus vom 21.05.2000 ist Fachanwalt für Erbrecht Torsten Schuster als Experte auf diesem Rechtsgebiet empfohlen worden.

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Internetrecht

Das Internetrecht oder auch Onlinerecht befasst sich mit allen rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internets einhergehen. Das Onlinerecht stellt kein eigenständiges Rechtsgebiet dar, sondern ist die Schnittstelle verschiedener Rechtsgebiete aus dem Bereich des Internets.

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