Mit einer Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit, im Falle einer schweren Krankheit mit unabwendbaren gesundheitlichen Folgen zu bestimmen, ob lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen oder nicht. Hierzu hat der Bundesgerichtshof in zwei aktuellen Entscheidungen die Anforderungen an die Bestimmtheit von Patientenverfügungen konkretisiert.
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Für alle Menschen, egal welchen Alters, können unfall- oder krankheitsbedingt Situationen eintreten, in denen sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. In einer Situation, in der kein Aufschub einer Entscheidung möglich ist, beispielsweise in akuter Lebensgefahr, darf auch ohne die persönliche Zustimmung des Patienten ärztlich gehandelt werden. Auch wenn keine akute Lebensgefahr besteht, aber der Patient keine Möglichkeit hat seinen eigenen Willen zu äußern, müssen andere Personen wie Betreuer oder der Betreuungsrichter den mutmaßlichen Willen des Patienten äußern.
Die Patientenverfügung bietet hier die Möglichkeit schon vor dem Eintreten eines solchen Falles selbst eine Willenserklärung abzugeben. Diese bezieht sich dabei auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht oft im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.
Gern erstellen wir eine rechtswirksame Patientenverfügung in Ihrem Sinne.