Nach einem Unfall, besonders nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden, besteht seitens der Betroffenen oftmals Unklarheit darüber, was genau zu unternehmen ist. Es dürfte bereits den meisten bekannt sein, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die im Rahmen der Unfallregulierung angefallenen Anwaltskosten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung entsprechend der Haftungsquote zu tragen hat.
weiterlesen ...Themenbereich Verkehrszivilrecht
Beim Verkehrszivilrecht geht es hauptsächlich darum, wer für den Schaden die Haftung übernimmt. Der Anwalt für Verkehrszivilrecht ist nicht nur für die Klärung des Sachverhaltes zwischen den beiden beteiligten Parteien zuständig, sondern auch für die Abklärung und Lösungsfindung mit der jeweiligen Haftpflichtversicherung. Diesbezüglich beinhaltet das Verkehrszivilrecht auch versicherungstechnische Aspekte.
Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen in allen Fragen zur Schadensabwicklung, zu personenbezogenen Schäden und zum Schmerzensgeld gern jederzeit zur Verfügung.