Nach einem Unfall, besonders nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden, besteht seitens der Betroffenen oftmals Unklarheit darüber, was genau zu unternehmen ist. Es dürfte bereits den meisten bekannt sein, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die im Rahmen der Unfallregulierung angefallenen Anwaltskosten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung entsprechend der Haftungsquote zu tragen hat.
weiterlesen ...Themenbereich Rechtsanwalt Personenschaden
Bei einem Personenschaden, z. B. verursacht durch einen Unfall, unterscheidet ein Rechtsanwalt für Personenschäden zwischen materiellem und immateriellem Personenschaden. Der immaterielle Personenschaden bezieht sich dabei auf den eigentlichen Personenschaden wie z. B. die Verletzung oder Tötung der Person. Zu den immateriellen Personenschäden zählen Schmerzensgeld, Behandlungs- und Arztkosten, Erwerbsausfall, Entgeltfortzahlung, Haushaltsführungsansprüche, Unterhaltsschaden, Einkommensnachteile und sonstige entgangene Vorteile. Der Schädiger hat diese Schäden dem Verletzten bzw. bei Tötung dem Erben oder Unterhaltsberechtigten zu zahlen.
Bei Unfällen mit Personenschaden muss die Besonderheit beachtet werden, dass Forderungen oft an andere Leistungsträger wie Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger übergehen. Außerdem hat der Geschädigte neben den oben genannten Ersatzansprüchen auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
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