Seit dem 01.01.2015 ist in den meisten Branchen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ein unabdingbarer flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn zu zahlen, doch nicht alle Arbeitgeber berechnen ihn korrekt.
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Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Inhaltlich kann man in Individualarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und Kollektivarbeitsrecht (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite) unterscheiden.
Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts ist der Arbeitnehmerschutz. Dazu zählen alle Maßnahmen und Methoden, die Beschäftigte vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen schützen. Ziel ist die Vermeidung von Arbeitsunfällen und die Gesundheit und der Schutz der Beschäftigten.
Dazu gehören:
- Arbeitsschutzgesetz
- Arbeitsstättenverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Gefahrenstoffverordnung
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
- PSA Benutzungsverordnung
- Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Münchow hilft Ihnen gern bei Ihrem konkreten Fall.
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Arbeitsrecht Überstunden – Wann und wie darf der Arbeitnehmer einfordern?
Die regelmäßige Arbeitszeit ist vorbei, die dringend zu erledigende Arbeitsaufgabe aber noch nicht abgeschlossen. Der pflichtbewusste Arbeitnehmer bringt im Interesse des Betriebes die Arbeit zu Ende und es fallen Überstunden an. Der Arbeitgeber verweigert die Vergütung mit dem Argument, dass die Mehrarbeit von ihm nicht angeordnet wurde oder aber bereits mit der vertraglich vereinbarten Vergütung abgegolten sei
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