Nach einem Unfall, besonders nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden, besteht seitens der Betroffenen oftmals Unklarheit darüber, was genau zu unternehmen ist. Es dürfte bereits den meisten bekannt sein, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die im Rahmen der Unfallregulierung angefallenen Anwaltskosten als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung entsprechend der Haftungsquote zu tragen hat.
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