Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Schuster
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsgebiete
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Insolvenzrecht
- Erbrecht
- Vorsorgeplanung und Nachfolge
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht
- Privates & Öffentliches Baurecht
- Verkehrszivilrecht
- Allgemeines Zivilrecht
News
Schadenersatz bei verspäteter Lohnzahlung
Nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung steht einem Arbeitnehmer ein pauschaler Schadenersatzanspruch in Höhe von 40,00 € zu, wenn der Arbeitgeber den Lohn zu spät oder unvollständig zahlt. Diese Schadenersatzforderung bei verspäteter Lohnzahlung basiert auf einer Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, welche im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr bereits Ende Juni 2014 in Kraft getreten ist.
Kündigung von gut verzinsten Bausparverträgen durch Bausparkasse
Im Rahmen eines abgeschlossenen Bausparvertrages wird von dem Bausparer regelmäßig zunächst ein Guthaben angespart. Hierfür erhält er die vereinbarte Guthabenverzinsung. Nach Zuteilungsreife kann der Bausparer bestimmungsgemäß das Bauspardarlehen in Höhe der Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Bausparsumme und dem bis zur Zuteilung angesammelten Guthaben in Anspruch nehmen. Der Bausparer ist jedoch nicht verpflichtet, nach der Zuteilung das Bauspardarlehen in Anspruch […]
Neue Entscheidungen zum Mindestlohn
Seit der Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit Wirkung ab dem 01. Januar 2015 wurde eine Vielzahl von Rechtsstreiten darüber geführt, welche Zahlungen der Arbeitgeber zur Erfüllung des aktuell geltenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 € brutto pro Zeitstunde angerechnet werden dürfen. Darüber hatten wir bereits in unserem Artikel „Erste Entscheidungen zum Mindestlohn“ berichtet. Einige Arbeitnehmer haben sich inzwischen durch die Instanzen […]
Vorsorgeverfügungen: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Nahezu jeder hat sich schon einmal mit einer Regelung seiner Vermögensverhältnisse im Falle des eigenen Ablebens oder das seines Ehe- / Lebenspartners mittels eines Testaments befasst. Zu einer umfassenden Absicherung gehört auch die Fertigung von Vorsorgeverfügungen, die nicht erst nach dem Tod – wie das Testament – Rechtswirkungen entfalten, sondern