Patientenverfügung anwaltlich prüfen lassen

Neue Rechtsprechung des BGH zu Patientenverfügungen

Mit einer Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit, im Falle einer schweren Krankheit mit unabwendbaren gesundheitlichen Folgen zu bestimmen, ob lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen oder nicht. Hierzu hat der Bundesgerichtshof in zwei aktuellen Entscheidungen die Anforderungen an die Bestimmtheit von Patientenverfügungen konkretisiert.

So hat der BGH mit Beschluss vom 06. Juli 2016 – XII ZB 61/16 –, die oft in Formularen verwandte Klausel, keine „lebenserhaltenden Maßnahmen“ durchzuführen für sich allein nicht für ausreichend erachtet. Die schriftliche Äußerung, „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen, enthalte für sich genommen nicht die für eine bindende Patientenverfügung notwendige konkrete Behandlungsentscheidung des Betroffenen. Die insoweit erforderliche Konkretisierung könne aber gegebenenfalls durch die Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen oder die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen erfolgen.
Diese Rechtsprechung hat der BGH nochmals mit Beschluss vom 08. Februar 2017 – XII ZB 604/15 –, bestätigt. Die erforderliche Konkretisierung kann sich im Einzelfall auch bei nicht hinreichend konkret benannten ärztlichen Maßnahmen durch die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen ergeben. Der Wille des Errichters der Patientenverfügung ist dann durch Auslegung der in der Verfügung enthaltenen Erklärungen zu ermitteln, wobei dies gegebenenfalls erst durch eine gerichtliche Entscheidung ermöglicht wird.

 

Behandlungsplan Patientenverfügung

 

Patientenverfüg vom Anwalt erstellen lassen

Um eine rechtssichere Regelung zu treffen, ist daher ratsam, dass man sich bei einem Rechtsanwalt, der mit der Materie des Erbrechts vertraut ist, beraten lässt. Dieser kann Ihnen eine Patientenverfügung fertigen, die auf Ihre konkreten Lebensverhältnisse abgestimmt und zugeschnitten ist. Musterformulare für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung aus dem Internet regeln meist nur pauschale Anwendungsbereiche und können eine juristisch fundierte und persönliche Beratung nicht ersetzen, was der Bundesgerichtshof klargestellt hat.

 
Rechtsanwalt Torsten Schuster – Fachanwalt für Erbrecht

 
Hier finden Sie einen allgemeinen Artikel zum Thema Vorsorgeverfügungen, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.