Sachgrundlose Befristung und Vorbeschäftigungsverbot

Vorbeschäftigungsverbot bei sachgrundloser Befristung

Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollen Arbeitsverhältnisse im Regelfall auf unbestimmte Dauer abgeschlossen werden. Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses auf Zeit oder bis zum Erreichen eines bestimmten Zwecks (Zweckbefristung) soll die Ausnahme darstellen. Vor diesem Hintergrund ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) konkret geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitsverhältnis befristet werden darf.

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Symbolbild Versetzung durch den Chef

Verbindlichkeit von unbilligen Weisungen z. B. bei Versetzungen an einen anderen Arbeitsort

Bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses werden regelmäßig nur die wesentlichen Rahmenbedingungen, wie Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung sowie die Vergütungs- und Urlaubsansprüche vertraglich geregelt. Die Ausgestaltung der tatsächlichen Arbeitsausübung wird sodann von dem Arbeitgeber im Rahmen des ihm zustehenden Direktions- bzw. Weisungsrechtes einseitig angeordnet.

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Patientenverfügung anwaltlich prüfen lassen

Neue Rechtsprechung des BGH zu Patientenverfügungen

Mit einer Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit, im Falle einer schweren Krankheit mit unabwendbaren gesundheitlichen Folgen zu bestimmen, ob lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen oder nicht. Hierzu hat der Bundesgerichtshof in zwei aktuellen Entscheidungen die Anforderungen an die Bestimmtheit von Patientenverfügungen konkretisiert.

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Symbolbild verspäteter Lohnzahlung

Schadenersatz bei verspäteter Lohnzahlung

Nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung steht einem Arbeitnehmer ein pauschaler Schadenersatzanspruch in Höhe von 40,00 € zu, wenn der Arbeitgeber den Lohn zu spät oder unvollständig zahlt. Diese Schadenersatzforderung bei verspäteter Lohnzahlung basiert auf einer Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, welche im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr bereits Ende Juni 2014 in Kraft getreten ist.

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Bausparen für Eigenheim

Kündigung von gut verzinsten Bausparverträgen durch Bausparkasse

Im Rahmen eines abgeschlossenen Bausparvertrages wird von dem Bausparer regelmäßig zunächst ein Guthaben angespart. Hierfür erhält er die vereinbarte Guthabenverzinsung. Nach Zuteilungsreife kann der Bausparer bestimmungsgemäß das Bauspardarlehen in Höhe der Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Bausparsumme und dem bis zur Zuteilung angesammelten Guthaben in Anspruch nehmen. Der Bausparer ist jedoch nicht verpflichtet, nach der Zuteilung das Bauspardarlehen in Anspruch […]

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