Rechtsanwalt Schuster Neuruppin

Die Lehman Pleite – Investmentbank Lehman Brothers geht in Insolvenz

Am 15. September 2008 meldete die amerikanische Investmentbank Lehman Brothers Insolvenz an. Betroffen von der Finanzkriese in den USA und der Banken-Pleite waren auch viele deutsche Anleger, die in Zertifikate der Lehman Bank investiert hatten und einen wesentlichen Teil ihres Geldes dabei verloren, weil die Zertifikate nicht von der so genannten Einlagensicherung erfasst waren. Das Ereignis wird auch als die Lehman Pleite bezeichnet.

Diese Sachverhalte beschäftigen mittlerweile seit zwei Jahren diverse Gerichte bundesweit. Eine Entscheidung, ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, liegt bis dato noch nicht vor.

Die einzelnen Fälle werden von den Gerichten, je nach der Situation des Beratungsgesprächs, unterschiedlich bewertet.

Möglicher Schadenersatz für Zertifikate, die nicht durch Einlagensicherung abgedeckt wurden

Während ein Oberlandesgericht einem Geschädigten Schadenersatz zusprach, da eine Beratung im Zuge des Erwerbs der Zertifikate nur telefonisch erfolgt sei, wurde anderen Geschädigten ein Schadenersatz nicht zuerkannt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein fehlender Hinweis darauf, dass die Zertifikate dieser amerikanischen Investmentbank nicht von der Einlagensicherung abgedeckt waren, nicht als Verletzung der anlegergerechten Beratung zu werten sei.

Von der Lehman Pleite Betroffene, die bis dato nicht tätig geworden sind, sollten ihren Sachverhalt einer anwaltlichen Prüfung unterziehen lassen. Nicht zu empfehlen ist abzuwarten, bis ein Urteil des Bundesgerichtshofs in diesen Angelegenheiten vorliegt, da Ansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung nur binnen drei Jahren nach Erwerb der Anlage geltend gemacht werden können.

Rechtsanwalt Torsten Schuster


Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht