Anwälte der Rechtsanwaltskanzlei Schuster

Die Anwälte der Kanzlei Schuster Rechtsanwälte aus Neuruppin stellen sich Ihnen vor. Finden Sie hier den richtigen Anwalt für Ihren persönlichen Fall auf dem entsprechenden Rechtsgebiet und lassen Sie sich von uns juristisch vertreten. Gern begrüßen wir Sie in unseren Kanzlei Büros an den Standorten Neuruppin und Hoppegarten.

Torsten Schuster

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Erbrecht

 

Rechtsgebiete

  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Insolvenzrecht
  • Erbrecht
  • Vorsorgeplanung und Nachfolge

Markus Münchow

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
 

 

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht
  • Privates & Öffentliches Baurecht
  • Verkehrszivilrecht
  • Allgemeines Zivilrecht

News

Schuster Rechtsanwälte in Neuruppin

Aufklärungs- & Beratungspflichten von Banken bei Erwerb von Anteilen eines offenen Immobilienfonds

Es gibt viele Anleger, die aufgrund einer Anlageempfehlung Teile ihres Vermögens in einen offenen Immobilienfonds investiert haben. Wenn dieser nun entweder abgewickelt wird oder die Anteilsrücknahme ausgesetzt wurde, sollten Anleger in Erwägung ziehen prüfen zu lassen, inwieweit sie bei Abschluss des Anlagegeschäftes anlagegerecht und objektgerecht beraten wurden, denn möglicherweise sind die Verluste bei der Bank einklagbar.

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Symbolbild Anwalts-Kanzlei Schuster

Aufklärungspflicht von Banken bei offenen Immobilienfonds

Anleger, die Teile ihres Vermögens in einen offenen Immobilienfonds aufgrund einer Anlageempfehlung investiert haben, der entweder abgewickelt wird oder von der Anteilsrücknahme ausgesetzt wurde, sollten in Erwägung ziehen zu prüfen, inwieweit sie bei Abschluss des Anlagegeschäfts anlagerecht und objektgerecht beraten wurden

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Symbolbild Überstunden

Arbeitsrecht Überstunden – Wann und wie darf der Arbeitnehmer einfordern?

Die regelmäßige Arbeitszeit ist vorbei, die dringend zu erledigende Arbeitsaufgabe aber noch nicht abgeschlossen. Der pflichtbewusste Arbeitnehmer bringt im Interesse des Betriebes die Arbeit zu Ende und es fallen Überstunden an. Der Arbeitgeber verweigert die Vergütung mit dem Argument, dass die Mehrarbeit von ihm nicht angeordnet wurde oder aber bereits mit der vertraglich vereinbarten Vergütung abgegolten sei

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